Ab dem 16. Januar 2024, muss die Eintrittsgebühr an bestimmten Tagen zwischen April und Juli 2024 entrichtet werden.
Das Portal für die Buchung eines Venedig-Besuchs mit einer Eintrittsgebühr wurde am 16. Januar 2024, unter https://cda.ve.it eröffnet. Das Portal ermöglicht es den Besuchern, den Eintritt zu buchen und für die vorgesehenen Kategorien die 5 Euro pro Person zu zahlen, die vor der Ankunft in der Stadt zu entrichten sind. Der kostenpflichtige Zugang wird an 29 Tagen zwischen April und Juli 2024 in der Zeit von 8.30 bis 16 Uhr möglich sein: vom 25. bis 30. April, vom 1. bis 5. Mai, dann jeden Samstag und Sonntag bis zum 13. und 14. Juli, mit Ausnahme des Wochenendes zum Tag der Republik (1. und 2. Juni).
Was kostet der Eintritt nach Venedig?
Die Eintrittsgebühr beträgt an den vorgesehenen Tagen im Jahr 2024, 5 Euro pro Person und Tag.
An welchen Tagen ist eine Gebühr zu entrichten und wen betrifft es?
25., 26., 27., 28., 29., 30. April 2024,
1., 2., 3., 4., 5., 11., 12., 18., 19., 25., 26. Mai 2024,
8., 9., 15., 16., 22., 23., 29., 30. Juni 2024 und
6., 7., 13. und 14. Juli 2024
Wer muss Eintritt für Venedig bezahlen?
Für Besucher, die außerhalb von Venetien wohnen und einen Tagesausflug unternehmen möchten, wird eine Gebühr erhoben. Ausgenommen davon sind Touristen, die in Hotels, Pensionen oder Privatunterkünften in der Stadt übernachten und bereits die Kurtaxe entrichten. Um zu beweisen, dass sie gebucht haben und von der Zahlung befreit sind, müssen sie den speziellen Gutschein mit dem QR-Code vorzeigen. Zusammengefasst ergeben sich folgende mögliche Szenarien.
Einwohner und Personen, die in der Gemeinde Venedig geboren sind, müssen nichts weiter tun. Bei Kontrollen reicht es aus, einen Ausweis vorzulegen. Alle anderen Kategorien von Personen, die nicht zur Zahlung verpflichtet sind („Ausgeschlossene“ und „Befreite“), müssen ihren kostenlosen QR-Code über das Portal buchen. Zahlungspflichtige Tagestouristen hingegen müssen ihren QR-Code bei der Bezahlung über das Portal erwerben.
Wer wird von der Zahlung ausgeschlossen?
Zu den Personen, die von der Zahlung ausgeschlossen sind, gehören: Einwohner und in Venedig geborene Bürger, Arbeitnehmer (sowohl Angestellte als auch Selbstständige), einschließlich Pendler, Schüler und Studenten aller Schul- und Universitätsstufen in der Venedig oder auf den kleineren Inseln sowie Einzelpersonen und Familienangehörige jener Personen, die bereits Imu-Gebühren in Venedig entrichtet haben. IMU ist die Abkürzung für imposta municipale unica (= einheitliche Gemeindesteuer).
Wer wird von der Zahlung befreit?
Von der Bezahlung sind folgende Personen ausgenommen: Touristen, die in Unterkünften im Stadtgebiet übernachten, Einwohner der Region Venetien, Kinder bis 14 Jahre alt, pflegebedürftige Menschen, Teilnehmer an Sportwettbewerben, Polizeibeamte im Dienst sowie deren Ehepartner, Lebensgefährten und Verwandte bis zum dritten Grad von Einwohnern in den betroffenen Gebieten. Es gibt auch weitere Ausnahmen gemäß der Verordnung.
Das Ziel des Experiments besteht darin, den sogenannten „Hit-and-Run“-Tourismus an bestimmten Tagen im Jahr einzudämmen, an denen die Besucherzahlen besonders hoch sind. Für das Jahr 2024 gibt es keine Mindestgrenze für eine zusätzliche Gebühr. Diese Gebühr gilt nur für Venedig und nicht für die Inseln (Lido, Murano, Burano, Torcello, Sant’Erasmo, Mazzorbo usw.). Darüber hinaus ist die Gebühr nicht erforderlich, wenn man Piazzale Roma oder Tronchetto überquert oder am Bahnhof vorbeigeht, ohne in die Stadt zu gehen.
Welche Orte zählen zur Gemeinde von Venedig?
Die Comune di Venezia ist in 6 Gemeinden unterteilt: Chirignago Zelarino, Favaro Veneto, Lido Pellestrina, Marghera, Mestre Carpenedo, Venezia Murano Burano.
In der Gemeindesatzung heißt es: „Die Gemeinden wurden gegründet, um ihre jeweiligen Gemeinschaften zu vertreten, ihre Interessen wahrzunehmen und ihre Entwicklung innerhalb der Einheit der Gemeinde Venedig und aus der Perspektive der Metropole zu fördern. Die Gemeinde ist für die Verwaltungsfunktionen verantwortlich. Die Gemeinde erkennt die vollständige Umsetzung der für die Subsidiarität typischen Grundsätze der Differenzierung und Angemessenheit auf lokaler Ebene an“.
Liste der Inseln in der Lagune von Venedig
- Lido di Venezia (compreso Alberoni e Malamocco)
- Pellestrina
- Murano
- Burano
- Torcello
- Sant‘Erasmo
- Mazzorbo
- Mazzorbetto
- Vignole
- S. Andrea
- La certosa
- S. Servolo
- S. Clemente
- Poveglia
- Sacca Sessola
Liste der Personen, die von der Zahlung der Zugangsgebühr in Venedig befreit sind
Personen, für die keine Aktion erforderlich ist:
- Personen, die in der Gemeinde Venedig geboren sind;
- Einwohner der Gemeinde Venedig;
- Kinder unter 14 Jahren;
Im Falle einer Kontrolle ist lediglich die Vorlage eines Ausweisdokuments erforderlich.
Nicht zahlungspflichtige Personen, für die jedoch eine Befreiung beantragt werden muss
Hier können Sie eine mögliche Befreiung der Zugangsgebühr für Venedig beantragen.
(gemäß Art. 4, Absatz 3-bis des Gesetzesdekrets Nr. 23 vom 14. März 2011):
- Arbeitnehmer, einschließlich Pendler:
– Arbeitnehmer, die kontinuierlich oder sogar vorübergehend in der Stadt Venedig, der Gemeinde Venedig oder auf den anderen kleineren Inseln der Lagune arbeiten.
– Selbstständige oder Unternehmer, die ihren Geschäftssitz oder Wohnsitz in der Stadt Venedig oder der Gemeinde Venedig oder auf den anderen kleineren Inseln der Lagune haben.
– Angestellte oder Selbstständige und Unternehmer, die für ihre Arbeit Zugang zur Stadt Venedig oder der Gemeinde Venedig oder zu den anderen kleineren Inseln der Lagune haben; - Studierende, einschließlich Pendler, von Schulen aller Niveaus, von Universitäten und Postgraduierteninstituten, die in der Stadt Venedig oder der Gemeinde Venedig oder auf den anderen kleineren Inseln der Lagune ansässig sind;
- Personen und Haushaltsmitglieder von Personen, die die IMU (Grundsteuer) in der Gemeinde Venedig entrichtet haben.
Hier können Sie eine mögliche Befreiung der Zugangsgebühr für Venedig beantragen.
Zusätzliche nicht zahlungspflichtige Personen, die eine Befreiung beantragen müssen:
- Personen, die sich in Beherbergungsbetrieben im Sinne von Artikel 2 der Touristensteuerverordnung des Stadtrates von Venedig aufhalten, die sich auf dem Gemeindegebiet befinden und aus irgendeinem Grund vorübergehend bezahlte Unterkünfte anbieten, unterliegen der Kurtaxe im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 23 vom 14. März 2011; diese Befreiung wird vom Tag der Ankunft bis zum Tag der Abreise in der Unterkunft anerkannt;
- Einwohner, die im vorläufigen Bevölkerungsregister gemäß Artikel 32 des Präsidialdekrets Nr. 223 vom 30. Mai 1989 eingetragen sind;
- Einwohner der Stadt Venedig;
- Einwohner der Region Venetien;
- Menschen mit Behinderungen, deren Zustand gemäß der geltenden italienischen Gesetzgebung gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 104 vom 5. Februar 1992 oder vergleichbare ausländische Rechtsvorschriften sowie alle Begleitpersonen;
- Personen, die sich in Gesundheitseinrichtungen in der Stadt Venedig oder der Gemeinde Venedig und auf den anderen kleineren Inseln der Lagune einer Behandlung unterziehen oder einer ärztlichen Untersuchung unterziehen müssen;
- Personen, die Patienten in Gesundheitseinrichtungen in der Stadt Venedig und auf den anderen kleineren Inseln der Lagune unterstützen oder begleiten;
- Personen, die Zugang zur Stadt Venedig oder der Gemeinde Venedig und zu den anderen kleineren Inseln der Lagune haben, um an vom CONI, seinen Verbänden oder Sportförderungsstellen anerkannten Sportwettkämpfen teilzunehmen;
- Personen, die die Stadt Venedig oder der Gemeinde Venedig und die anderen kleineren Inseln der Lagune über LPT-Linien erreichen, die speziell für den ausschließlichen Transport zum Sportort betrieben werden, um an dem entsprechenden Sportwettbewerb teilzunehmen;
- Öffentliche Verwalter und Behörden, die aus institutionellen Gründen in die Stadt Venedig oder der Gemeinde Venedig und die anderen kleineren Inseln der Lagune reisen;
- Freiwillige, die in der Stadt Venedig oder der Gemeinde Venedig und auf den anderen kleineren Inseln der Lagune anlässlich von Veranstaltungen und/oder Shows dienen, die von der Gemeindeverwaltung organisiert oder gesponsert werden, sowie bei Veranstaltungen, die von der Gemeinde Venedig oder der Stadt Venedig organisiert werden sowie der Region Venetien als auch durch einen Beschluss des Gemeinderats festgelegt;
- Freiwillige, die in Notfällen in der Stadt Venedig und anderen kleineren Inseln in der Lagune dienen;
- Teilnehmer an kostenpflichtigen Veranstaltungen, die von der Gemeindeverwaltung organisiert oder von der Gemeindeverwaltung gesponsert werden und durch Beschluss des Gemeinderats benannt werden;
- Teilnehmer an Veranstaltungen, die von der Gemeindeverwaltung organisiert oder gesponsert werden und durch Beschluss des Gemeinderats bestimmt werden;
- Personal der Streitkräfte und Strafverfolgungsbehörden, einschließlich Personal der Nationalen Feuerwehr, das für Dienstzwecke Zugang zur Stadt Venedig und den anderen kleineren Inseln der Lagune hat;
- Mieter und deren Haushaltsangehörige einer Immobilie in der Gemeinde Venedig, sofern sie einen Mietvertrag zur nichttouristischen Nutzung haben;
- Menschen, die Gefängnisse oder Haftanstalten in der Stadt Venedig besuchen;
- Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Lebenspartner gemäß Art. 1, Abs. 37 des Gesetzes Nr. 76 vom 20. Mai 2016, Verwandte oder Schwiegerverwandte bis zum 3. Verwandtengrad von Einwohnern der Stadt Venedig und der Gemeinde Venedig oder auf den kleineren Inseln der Lagune;
- Ehepartner, Lebenspartner, Lebenspartner gemäß Artikel 1 Absatz 37 des Gesetzes Nr. 76 vom 20. Mai 2016, Verwandte oder Schwiegerverwandte bis zum 3. Verwandtschaftsgrad des Verstorbenen, die an einer Beerdigung in der Stadt Venedig und der Gemeinde Venedig oder auf den kleineren Inseln der Lagune teilnehmen;
- Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Lebenspartner gemäß Art. 1, Abs. 37 des Gesetzes Nr. 76 vom 20. Mai 2016, Verwandte oder Schwiegereltern bis zum dritten Grad, die Personen besuchen, die in Sozial- und Gesundheitseinrichtungen in der Stadt Venedig oder auf den kleineren Inseln der Lagune untergebracht sind;
- Parteien und Personen, die aus Gründen der Gerechtigkeit oder aus anderen Gründen des öffentlichen Interesses in öffentliche oder gerichtliche Ämter in der Stadt Venedig, der Gemeinde Venedig und auf den anderen kleineren Inseln der Lagune einberufen werden;
- Personen, die ausschließlich Zugang zu den Bereichen Ponte della Libertà, P.le Roma, Stazione Marittima und Isola Nova del Tronchetto haben, begrenzt auf die Zeit, in der sie sich dort aufhalten;
- Besucher, Personen mit Wohnsitz in der Stadt Venedig oder den kleineren Inseln oder im vorläufigen Bevölkerungsregister eingetragene Personen mit Wohnsitz in der Stadt Venedig oder den kleineren Inseln;
- Alle anderen Zugänge vorübergehender Art, sofern sie nicht touristischen Zwecken dienen und durch Beschluss des Gemeinderats genehmigt wurden;
- Schüler der Oberstufe auf Bildungsreise oder Besuch;
- Personen, die sich zur Teilnahme an Wahl- oder Referendumsberatungen an die Gemeinde Venedig wenden müssen.
Hier können Sie eine mögliche Befreiung der Zugangsgebühr für Venedig beantragen.
Zusammenfassung Eintrittsgebühr für Venedig
ist für den Eintritt in die Stadt Venedig eine Gebühr zu entrichten, es sei denn, der Besucher fällt in eine der Kategorien, die ihn von der Zahlung befreien. Von 16.00 Uhr bis 8.30 Uhr wird keine Gebühr erhoben. Um in den Genuss der Befreiung zu kommen, muss man sich registrieren lassen, um den entsprechenden Befreiungsschein zu erhalten. Einwohner der Gemeinde Venedig und Personen, die in der Gemeinde Venedig geboren sind, sind von der Zahlung der Zugangsgebühr ausgenommen: Sie müssen keinen Befreiungsschein erhalten und können ihren Befreiungsstatus durch Vorlage eines entsprechenden Dokuments nachweisen. Minderjährige unter 14 Jahren sind von der Zahlung der Zugangsgebühr ausgenommen: zum Nachweis ihres Alters wird, wenn es nicht offensichtlich ist, die Vorlage eines Ausweises als ausreichender Nachweis akzeptiert.
Test der Redaktion und Fazit:
Online Plattform für Eintrittsgeld nach Venedig ist übersichtlicher, als angenommen.
Nach ersten Tests und dem Durchklicken verschiedener Beispiele konnten wir feststellen, dass es relativ einfach ist, Informationen darüber zu finden, ob, wer und wann in Venedig Eintrittsgelder zu zahlen hat.
Normalerweise ist es sehr schwierig, sich auf den offiziellen Seiten in Italien zurechtzufinden, zumal in den meisten Fällen keine deutsche Übersetzung angeboten wird. Klickt man jedoch auf dem Online-Portal zur Buchung des Venedig-Tickets auf „English“ und lässt sich die Seite mit dem obligatorischen Google-Übersetzer auf Deutsch anzeigen, sind alle Inhalte sehr einfach und schlüssig.
Hinweis: Wir übernehmen keine Gewähr für oben genannte Angaben. Änderungen sind jederzeit möglich.