Die Verordnung zur Regelung des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs für Sonntag, den 23. Oktober
Der Generalkommandant der Ortspolizei von Venedig hat eine Verordnung zur Regelung des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs anlässlich der 36. Auflage des »Venedig-Marathons« erlassen, der am Sonntag, den 23. Oktober 2022 stattfindet.
Die Verordnung verbietet den Verkehr von Fahrzeugen und Personen, die nicht an dem Rennen teilnehmen, auf einer Reihe von Straßen unter kommunaler Zuständigkeit, die im Text angegeben sind.
Während der Sperrung der Straßen für den Verkehr gelten eine Reihe von Geboten, Pflichten und Verboten. Auf den Straßen, die teilweise durch das Rennen belegt sind, wird der Verkehr auf dem Teil der Fahrbahn, der frei bleibt, entsprechend den vorgenommenen Änderungen abgewickelt. Die Organisatoren müssen die Rennstrecke von den für den Verkehr freigegebenen Straßenabschnitten durch Pylonen und Absperrungen trennen.
Von 05:30 bis 16:30 Uhr, bis zum Ende der Reinigungsarbeiten der Rennstrecke, wird in der Via San Rocco, Via San Pio X. ein beidseitiges Parkverbot mit Entfernung des Fahrzeugs eingerichtet. 8, in Via Tommaseo, Piazza Mercato – östliche Zufahrt, Piazzale S. Antonio östliche Zufahrt, Via Rizzardi, Via Dante zwischen Via Fusinato und der Kreuzung mit Via Querini, Via Querini, Via Pascoli, Via Brenta Vecchia, Via Poerio von der Kreuzung mit Via Brenta Vecchia bis P. tta XXII Marzo, via Fapanni, via Pepe, viale S. Marco von via Sansovino bis zur Rad- und Fußgängerüberführung, via Sansovino im Abschnitt zwischen via Forte Marghera und viale San Marco.
In der Via S. Giuliano von der Kreuzung mit der ehemaligen SS 14 bis zur Punta S. Giuliano wird am 21. Oktober von 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr ein Parkverbot verhängt.
Punta Dogana wird mit Molo Giardinetti durch eine provisorische Brücke über den Canal Grande verbunden, die ausschließlich für die Veranstaltung genutzt wird. Es ist verboten, auf allen Brücken der oben genannten Strecke zu parken, und zwar auf dem Teil, der nicht von der Rennstrecke betroffen ist. Entlang der Strecke ist das Überqueren der Straße auf Anweisung der Polizei nur an bemannten Kreuzungen und Einmündungen erlaubt.